
Die Vorteile beim Teilverkauf
Wohnen bleiben.
Sie verkaufen einen Teil Ihrer Immobilie und bleiben weiterhin Eigentümer des nicht verkauften Anteils. Ihr Wohnen Bleiben wird dabei gesichert durch ein Nießbrauchrecht, dass im Grundbuch Ihrer Immobilie eingetragen wird. Wie lange Sie wohnen bleiben, entscheiden nur Sie. Dabei können Sie lebenslang Wohnen Bleiben oder für eine bestimmte Zeit. Sie können damit die Zeit des Wohnen Bleibens flexibel auf Ihre persönliche Situation abstimmen.
Mehr Geld im Alter.
Durch den Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie, der Ihnen sofort ausgezahlt wird, gegen ein monatliches Nutzungsentgelt. Käufer und Investor ist ein Kapitalanleger – ein stiller Teilhaber. Sie entscheiden dabei, wieviel Sie von Ihrer Immobilie (bis zu 50%) verkaufen möchten.
Da Sie Eigentümer eines Teils Ihrer Immobilie bleiben, profitieren Sie auch von einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Erben können durch ein Vorkaufsrecht, den verkauften Anteil zurückerhalten – somit kann die Immobilie im Familieneigentum verbleiben.
Sind abzulösende Darlehen vorhanden, so werden diese mit der Kaufpreiszahlung abgelöst und der Restbetrag des vereinbarten Kaufpreises erhalten Sie nach notariellen Kaufvertragsabschluss ausgezahlt.
Durch die Ablösung der vorhandenen Darlehen stehen Ihnen weitere finanziellen Mittel zur Verfügung, da Ihre monatlichen Darlehnsbelastungen, bestehend aus Zins und Tilgung, entfallen.
Erbe regeln.
Sie haben keine Erben oder Sie möchten nicht vererben.
Sollten Sie später einen Auszug aus Ihrer Immobilie planen oder ist dieser erforderlich, ist es Ihre Entscheidung, ob die Immobilie verkauft wird und Sie erhalte somit Ihren Anteil an der Immobilie ausgezahlt. Bei Ihrem Ableben fällt der verbleibende Anteil Ihrer Immobilie in Ihre Erbmasse.
Den Kaufpreis für sich selbst nutzen und dennoch einen Teil vererben
Sie haben Erben und möchten bereits vorzeitig ein Teil Ihres Immobilienvermögens vererben, so haben Sie beim Teilverkauf die Möglichkeit auch bereits heute Ihre Erben finanziell zu unterstützen. Damit können Sie das Kapital Ihrer Immobilie nicht nur für sich persönlich zu Lebzeiten verfügbar machen, sondern auch gleichzeitig für Ihre Erben.
Auch wenn Sie das Kapital des verkauften Anteils Ihrer Immobilie zu Lebzeiten für sich selbst nutzen, erhalten Ihre Erben Ihren Immobilienanteil.
Den Partner finanziell absichern mit dem Teilverkauf
Laut Angaben des statischen Bundesamtes haben Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer. Bei der Rente hingehen sind Frauen oft schlechter aufgestellt. Oft hat der Hinterbliebene Partner, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner verstirbt, einen Anspruch auf eine sog. Hinterbliebenenrente aus der Deutschen Rentenversicherung, die deutlich geringer ausfällt als die bisherige Rente des Verstorbenen. Damit entsteht oft eine finanzielle Lücke, die für den Überlebenden oft eine zusätzliche Belastung darstellt.
Mit dem Teilverkauf verbleibt immer noch ein großer Anteil (max. 50%) Ihrer Immobilie in Ihrem Eigentum, so dass beim Ableben eines Partners, der überlebende Partner immer noch Zugriff auf den im Eigentum befindlichen Immobilienanteil hat, der dazu eingesetzt werden kann, die finanzielle Lücke zu kompensieren.
Wie berechnet sich der Verkauf beim Teilverkauf?
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Verkehrswerts Ihrer Immobilie, der durch einen externen Sachverständigen ermittelt wird.
Sie haben die Möglichkeit bis zu 50% des Verkehrswerts Ihrer Immobilie an einen Kapitalanleger zur verkaufen und entrichten dafür ein monatliches Nutzungsentgelt.
Die Vertragsdauer können Sie frei wählen, z.B. lebenslang oder befristet.
Nach Ende des Vertrages bzw. nach dem Sie sich dafür entscheiden, auch Ihren Immobilienanteil zu verkaufen, wird die gesamte Immobilie verkauft. Sie profitieren beim Verkauf der Immobilie mit Ihrem Immobilienanteil ebenso von der Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Beim Verkauf wird Ihnen ein sog. Durchführungsentgelt berechnet, dass dazu eingesetzt wird Ihre Immobilie für den Verkauf „fit“ zu machen, um den bestmöglichen Kaufpreis zu erzielen, und für den Verkauf der Immobilie. Das Durchführungsentgelt beträgt 5,0% des Verkaufspreises der Immobilie.
Berechnungsbeispiel:
Entscheiden Sie sich z.B. nach 12 Jahren für einen Verkauf der Immobilie und die Wertsteigerung der Immobilie beträgt 2% pro Jahr, so ergibt sich ein Verkaufspreis der Immobilien in Höhe von rd. 456.567 Euro.
Ihre Gesamtbilanz
Zufriedene Kunden – unsere Kunden vertrauen uns.
Für wen kommt das Verrentungsmodell in Frage?
Der Teilverkauf ist grundsätzlich altersunabhängig.
Bei zwei Personen genügt es, wenn eine Person Eigentümer der Immobilie ist.
Für Paare, Alleinstehende, Geschwister, Schwägerin und Schwager, usw..
Welche Immobilien kommen in Frage?
Eine oder mehre Immobilien können auf Teilverkaufsbasis verkauft werden.
- Einfamilienhäuser mit oder ohne Einliegerwohnung,
- Zweifamilienhäuser,
- Eigentumswohnungen,
- Mehrfamilienhäuser.
Steuerlicher Aspekt
Beim Teilverkauf wird der verkaufte Immobilienanteil steuerlich behandelt, wie bei einem privaten Immobilienverkauf.
Damit beim Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf oder Grundstücksverkauf keine Steuer anfällt, muss der Eigentümer der Immobilie diese entweder seit Bauende bzw. Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt haben.
Wurde die Immobilie nicht selbst genutzt, so muss sie 10 Jahre im Besitz des Verkäufers sein, damit keine Spekulationssteuer anfällt.
Um in steuerlichen Fragen die Klarheit und Sicherheit Ihrer persönlichen Situation zu erhalten, sprechen Sie bitte immer mit einem Steuerberater.
Der Ablauf
1.
Persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch
Wir besprechen Ihre Wünsche und Vorstellungen, entwickeln mit Ihnen das für Sie passende Immobilienrenten-Modell und erläutern Ihnen unsere vorläufige Berechnung und unser unverbindliches Angebot.
2.
Wertgutachten & Angebot
Bei Interesse an einem individuellen Angebot wird zur genauen Ermittlung der Höhe der Einmalzahlung ein Wertgutachten durch ein externes und unabhängiges Sachverständigenunternehmen erstellt.
3.
Vertragspartner
Das abschließende Angebot auf Basis des Wertgutachtens besprechen wir mit Ihnen persönlich. Wenn Sie sich für ein Vorgehen entschieden haben, vermitteln wir Ihnen den für Sie passenden privaten oder institutionellen Vertragspartner.
4.
Notarielle Beurkundung
Der Notar erstellt die Urkunde zum Immobilienverkauf, die der Verkäufer und der Käufer bei ihm gemeinsam beurkunden. Der Notar veranlasst beim Amtsgericht die Eintragung Ihres Wohnungs- bzw. Nießbrauchrechts in das Grundbuch. Mit Eintragung und Mitteilung durch den Notar erfolgt die Einmalzahlung bzw. Kaufpreiszahlung an den Käufer.
Lassen Sie uns über Ihre Zukunft sprechen.
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